Hier erklärt ein Ausbilder seinem Lehrling etwas. Der Ausbilder hält ein Blatt in der Hand. Beide stehen in einer Werkstatt.
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Ausbildungsberatung Ausbildung

Erweiterte AusbildungsförderungFörderprogramm "Fit for Work"



Um die berufliche Bildung zu stärken und den Fachkräftebedarf zu sichern, fördert die Bayerische Staatsregierung ausbildende Betriebe mit dem Programm "Fit for Work". Dieses Förderprogramm wendet sich grundsätzlich an Ausbildungsbetriebe, die auch Jugendlichen eine Ausbildung ermöglichen wollen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen. Die Förderung greift in der Regel für Lehrverträge, die nach dem 1. August mit Bewerbern abgeschlossen wurden, die die allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule mit höchstens dem qualifizierenden Mittelschulabschluss beendet haben. Gefördert werden im Falle der Antragsbewilligung Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 1. August und 31. Dezember eines Jahres den Ausbildungsvertrag abgeschlossen oder begonnen haben (dies gilt nicht für Bewerber mit Mittlerer Reife oder höherem Abschluss). Dazu sind unbedingt die Förderhinweise zu den jeweiligen Zielgruppen zu beachten! Die Ausbildungsbetriebe können hier einen Zuschuss von 375 € pro Ausbildungsmonat, also insgesamt bis zum 6.000 € für max. 16 Monate erhalten. Dabei muss das Ausbildungsverhältnis in der Regel mindestens sechs volle Monate bestehen.

  • Junge Menschen, die im Kalenderjahr ihres Schulaustritts (höchster zulässiger Abschluss ist ein qualifizierender Mittelschulabschluss) eine berufliche Ausbildung beginnen und den Ausbildungsvertrag frühestens am 1. August und spätestens am 31. Dezember dieses Jahres abschließen
  • Junge Menschen, die zuletzt eine Praxisklasse oder Berufsorientierungsklasse einer bayerischen Mittelschule besucht haben
  • Junge Menschen, die eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule ohne Abschluss verlassen
  • Junge Menschen, die bereits im Kalenderjahr vor Beginn der Ausbildung oder früher eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule verlassen haben („Altbewerber“) oder den Ausbildungsbetrieb (z. B. wegen Insolvenz) wechseln (höchster zulässiger Abschluss ist ein qualifizierender Mittelschulabschluss)
  • Junge Menschen, die eine Berufsintegrationsklasse (BIK, BIK/V), eine Deutschklasse an Berufsschulen (DK-BS), ein Berufsintegrationsjahr (BIJ), ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klasse) besuchen oder besucht haben.
  • Junge Menschen, die für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung auf das Instrument der Assistierten Ausbildung (AsA) nach den Vorschriften des SGB III angewiesen sind, wenn die AsA-Leistung spätestens neun Monate nach Beginn der Ausbildung vereinbart wurde
Förderfähig sind deutsche Jugendliche sowie Jugendliche, die die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und Jugendliche aus Drittstaaten mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus. Zu letzteren zählen auch Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis. 

Die jungen Menschen müssen bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses jünger als 25 Jahre sein.
Eine Ausbildung in Teilzeit ermöglicht es Menschen, die aufgrund persönlicher Gründe keine Vollzeitausbildung absolvieren können, einen vollwertigen Berufsabschluss zu erlangen. Die Durchführung einer betrieblichen Ausbildung in Teilzeit kann für die Unternehmen allerdings einen zusätzlichen Aufwand bedeuten. Um dennoch Teilzeitausbildungen zu ermöglichen, unterstützen wir Betriebe finanziell, wenn sie Azubis in Teilzeit ausbilden. Ziel von „Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung“ ist es, die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit zu erhöhen. Die Ausbildungsbetriebe können hier einen Zuschuss Zuschuss in Höhe von 375 Euro pro Ausbildungsmonat (Festbetrag) bis zu 16 Monate. 

Förderfähig sind darüber hinaus Ausbildungsverhältnisse mit:
  • Ausbildungsunternehmen mit Sitz in Deutschland, die Personen – unabhängig von deren Alter – eine Berufsausbildung in Teilzeit nach den Vorschriften des BBiG oder der HwO ermöglichen und die Teilzeitausbildung in Bayern durchführen.
  • Interessierte Unternehmen können online einen Fördercheck für "Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung" durchführen. Das Ergebnis des Förderchecks zeigt Ihnen am Ende an, ob das Teilzeitausbildungsverhältnis grundsätzlich förderfähig ist
  • Betrieb, die Personen – unabhängig von deren Alter – eine Teilzeitausbildung in Bayern ermöglichen, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.
Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland, die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsveruf nach Berufsbildungsgesetz oder der HwO abschließen und die Ausbildung in Bayern durchführen.

Anträge können ausschließlich elektronisch gestellt  werden, spätestens drei Monate nach Beginn der Berufsausbildung.
 


 Weitere Informationen

Mit „Fit for Work – Chance Ausbildung“ fördert die Bayerische Staatsregierung die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen.

Die Voraussetzungen dazu finden Sie auf der Internetseite des Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.



Online-Check

Auf dieser Seite können ausbildende Betriebe einen Online-Check durchführen, um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob das Ausbildungsverhältnis voraussichtlich förderfähig ist und sich eine Antragstellung lohnt.



Ansprechpartner

Für eine persönliche Beratung steht das Zentrum Bayern, Familie und Soziales unter der Telefonnummer 0921 605-3388 (vormittags) oder per Mail esf@zbfs.bayern.de zur Verfügung.



Downloads

Flyer "Fit for Work" 2026 - Vollzeit

Flyer "Fit for Work" 2026 - Teilzeit