EU-Schwellenwerte angepasstSchwellenwerte für europaweite Ausschreibung
Im zweijährigen Turnus erfolgt eine Überprüfung und Anpassung der Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren. Die neuen Schwellenwerte wurden durch Verordnung der Europäischen Kommission vom 22.10.2025 veröffentlicht.
Der neue Schwellenwert für die europaweite Vergabe beträgt für Bauaufträge ab 01.01.2026 5.404.000 Euro (netto). Bisher sind es bis 31.12.2025 5.538.000 Euro (netto).
Mehr Informationen
Nähere Informationen zu den Wertgrenzenübersichten finden Sie auf der Seite des ABZ - Auftragsberatungszentrum Bayern e. V.