Produktionsbedingte Frischwasserverluste
Handwerksbetriebe können sich für den Verbrauch von Frischwasser bei der Produktion befreien lassen
Die Abwassergebühren werden bei den Städten und Gemeinden über den Frischwasserbezug ermittelt. Bei einigen Branchen im Handwerk wird aber ein Teil des Frischwassers in der Produktion verbraucht. Damit werden diese Wassermengen nicht der Kanalisation zugeführt. In den Entwässerungssatzungen der Städte und Gemeinden wird vereinzelt die Möglichkeit eingeräumt, diese sogenannten produktionsbedingten Frischwasserverluste bei der Abwassermenge abzuziehen. Zum Teil werden für Branchen Prozentsätze oder produktbezogene Mengen anerkannt.
Bei Bäckereien können sich Werte von 75 bis zu 120 Litern pro 100 Kilogramm Mehl ergeben, oder etwa 20 bis 25 Prozent des eingesetzten Frischwassers. Für ein Durchschnitts-Sortiment, mit 50 Prozent Brot sowie zu je 25 Prozent Kleingebäck und feine Backwaren, werden in einer Studie der Detmolder Bundesforschungsanstalt für Getreideforschung, heute Max-Rubner-Institut (MRI) aus dem Jahr 2003 75 l/100 kg Mehl angegeben. Bäckereien haben so die Möglichkeit, pauschal 75 Liter pro 100 Kilogramm Mahlerzeugnisse als Verlustmenge geltend zu machen.
Auf der Seite www.brot-pro.de sind weitere Informationen zu dem Thema zu finden.
Der Handwerksbetrieb muss zur Erlangung des Abschlags einen Antrag bei seiner Gemeinde stellen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.
Zum Teil fordern Gemeinden Berechnungen, über die nachgewiesen wird, wie viel Wasser in die Produktion geht. Solche Berechnungen können wir für Sie erstellen. Füllen Sie den Fragebogen aus und senden Sie ihn uns zu. Unser Umweltberater wird dann zur Berechnung und Überprüfung der Daten auf Sie zukommen und Sie bei der Beantragung der Abschläge unterstützen.
Ansprechpartner
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-304
Fax 09431 885-285304
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Die Beratungsstelle für Innovation und Technologie ist gefördert:
Hinweis: Diese Stelle gehört zum Technologie-Transfer-Netzwerk des Handwerks und wird als „Beratungsstelle für Innovation und Technologie“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen Webseite www.bisnet-handwerk.de. Weitere Informationen zur zentralen Leitstelle für Technologie-Transfer im Handwerk finden Sie unter www.hpi-hannover.de