Was ist das und wie ist der Stand?Gebäudetyp E

Um das Bauen einfacher und kostengünstiger zu machen, wurde ein Gesetzentwurf beschlossen. Darin geht es um den Verzicht auf Komfortstandards, wenn sich beide Vertragspartner (Kunde und Unternehmer) darüber einig sind. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Unternehmer den Kunden auf das Abweichen von Komfortstandards hinweisen muss. Die Sicherheit sowie grundlegende Qualitätsanforderungen müssen aber trotzdem gewahrt bleiben.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßten die Entscheidung. Allerdings mangelt es dem bisherigen Vorschlag an Praxistauglichkeit. Auch besteht durch zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe Rechtsunsicherheit, was Haftungsrisiken für Handwerksbetriebe mit sich bringt. Deswegen wurde eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs im parlamentarischen Verfahren gefordert. Unter anderem sind handhabbare und gesetzlich konkretisierte Kriterien notwendig, um rechtssichere Abweichungsmöglichkeiten von technischen Normungen zu bestimmen.

Mit den zwischenzeitlichen Neuwahlen und dem Ablauf der Wahlperiode hat sich die Sache laut Bundestagsseite erledigt.

Das bedeutet, dass der Gesetzentwurf nicht mehr weiterverfolgt wird. Er muss in der nächsten Wahlperiode wieder neu eingebracht und von vorne bearbeitet werden.

 Ansprechpartner

Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

markus.scholler--at--hwkno.de