Eine Frau zeigt einem Mann während eines Beratungsgesprächs die Europakarte auf einem Ipad.
Steffen Müller-Klenk

Beratung zur Fachkräfteeinwanderung

Wenn Sie planen, eine Fachkraft aus einem Drittstaat zu beschäftigen, stehen Sie vor zahlreichen rechtlichen und organisatorischen Fragen. Visum, Aufenthaltstitel, Anerkennung von Berufsqualifikationen. Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung und unterstützen Sie in allen Schritten.

In einem Beratungsgespräch erhalten Sie eine erste Orientierung zu den rechtlichen Voraussetzungen der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten. Wir besprechen, welche Einwanderungsoptionen grundsätzlich in Betracht kommen und welche Schritte vor und nach der Einreise notwendig sind.

Darüber hinaus informieren wir Sie über das beschleunigte Fachkräfteverfahren und geben Ihnen einen Überblick zu Ablauf, Kosten, erforderlichen Unterlagen und Vorteilen, die das Verfahren mit sich bringt.

Unser Ziel ist es Ihnen eine realistische Einschätzung zu Aufwand, Dauer und Erfolgsaussichten zu geben. Wir stehen daher im engen Kontakt zu den Kolleginnen der hausinternen Anerkennungsstelle und der Anpassungsqualifizierung.

Auch nach der Einreise lassen wir Sie nicht allein: Wir geben praxisnahe Hinweise zum Onboarding und zur Eingliederung internationaler Fachkräfte, denn eine erfolgreiche Beschäftigung braucht Betreuung und gezielte Maßnahmen für eine langfristige Zusammenarbeit.

Zur vertiefenden Information steht Ihnen unser Leitfaden zur Beschäftigung ausländischer Personen aus Drittstaaten zur Verfügung.

Wissenswertes

Wen darf ich aus dem Ausland beschäftigen? Und wie läuft ein Visumsverfahren ab?
Einen Quick-Check und viele weitere Übersichten bietet die Seite der Bundesregierung Make it in germany.

Welcher deutsche Beruf passt zur ausländischen Qualifikation? Hilfe finden Sie im Anerkennungs-Finder.