Neue Wertgrenzen für die Zuständigkeiten der GerichteAmtsgerichte jetzt bis 10.000 Euro zuständig

Am 1. Januar 2026 sind wichtige Änderungen im Prozessrecht hinsichtlich der zivilrechtlichen Streitigkeiten in Kraft getreten. Dabei wurde der Streitwert für die Zuständigkeit der Amtsgerichte auf bis zu 10.000 Euro angehoben. Bisher war die Grenze 5.000 Euro.

Wie bisher verbleibt es dabei, dass der Anwaltszwang an die Zuständigkeit des Gerichts gekoppelt ist. Damit ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt erst vor dem Landgericht und somit bei nunmehr Streitigkeiten bis zu 10.000 Euro notwendig.

Für die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen sind die Größen ebenfalls erhöht worden.

Der Streitwert greift für Streitigkeiten, die ab dem 1. Januar 2026 anhängig werden.

Ansprechpartner

Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

markus.scholler--at--hwkno.de