Über neueste Vorschriften informiert und digitale Trends vorgestellt.Achtung bei der Kassenführung
Auch für einen Handwerker kann es jederzeit soweit sein: Plötzlich steht ein Betriebsprüfer vor der Ladentür und möchte eine unangekündigte Kassennachschau vornehmen. "Gut, wenn Handwerker hinsichtlich der aktuellsten Vorschriften zum Thema Kasse vorbereitet und in Bezug auf neueste Trends, wie den digitalen Kassenbon, umfassend informiert ist", betont Helmut Schmid, HWK-Beauftragter für Innovation und Technologie. "Schließlich sind seit diesem Jahr viele Neuerungen in Kraft getreten." Die stehen im Zentrum der kostenlosen Veranstaltungsreihe der Handwerkskammer, deren Auftakt Mitte März in Schwandorf stattfand. Mit dabei waren Referenten und Anbieter von digitalen Kassenbon-Systemen, die den rund 120 Handwerkern die neuesten Erkenntnisse und Trends vorstellten.
Nichts dem Zufall überlassen
Was "unangekündigte Kassennachschau" eigentlich bedeutet und wie Betriebsprüfer in der Regel vorgehen, darüber informierte Referent Thomas Biermann von der DATEV die Anwesenden: "Unsere Kassen werden immer digitaler. Um diese sensiblen Daten zu schützen und auch um Steuerbetrug zu verhindern, verschärft der Gesetzgeber die Regeln dauernd." Eine unangekündigte Kassennachschau könne folglich jeden treffen. Deshalb sei es umso wichtiger, sich als Unternehmensinhaber vorzubereiten und seine Mitarbeiter gut zu schulen. Ein Mitarbeiterbriefing sei laut Biermann sogar gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidend für das Finanzamt sei nicht nur, dass die Zahlen stimmen. Auch eine sogenannte Verfahrensdokumentation müsse vorgelegt werden können, die neben einer Erklärung von fehlerhaften Kassenbeträgen auch eine Benutzeranleitung für das Personal beinhaltet. "Erfahrungsgemäß haben die meisten Betriebe eine solche Dokumentation noch nicht, obwohl es freizugängliche, kostenlose Muster dafür gibt", so Biermann.
Lieber nachrüsten, als nachzahlen
Um sensible Daten zu schützen, verlangt der Gesetzgeber seit Januar dieses Jahres eine sogenannte "Technische Sicherheitseinrichtung" bei allen Kassen, kurz TSE. Sollten ältere Modelle von elektronischen Registrierkassen zum Einsatz kommen, riet Biermann: "Fragen Sie beim jeweiligen Hersteller nach einem Upgrade für Ihr Kassensystem." Im Zweifelsfall empfahl er die Anschaffung von neuen Geräten. "Auch, wenn es erst einmal mit Kosten verbunden ist, kann sie sich lohnen. Die meisten modernen Kassensysteme sind mit der Buchführung oder dem Finanzamt direkt verknüpft. Vieles kann dann automatisch ablaufen, was letztlich den Arbeitsalltag erleichtert." Zuletzt räumte Biermann mit Mythen in puncto TSE auf: "Weit verbreitet ist das Gerücht, dass der Hersteller die jeweilige TSE automatisch beim Finanzamt anmeldet." Das stimme nicht, jeder Betrieb müsse das selbst vornehmen.
Abhilfe in Sachen Kassenbonpflicht
Ebenfalls ein großes Thema: die Belegausgabepflicht. "Zurecht klagt der Einzelhandel", bestätigte Biermann in seinem Vortrag. Doch der Gesetzgeber gibt Spielraum für neuartige Lösungen: Zwar muss der Kassenbon dem Kunden grundsätzlich zur Verfügung gestellt und aktiv angeboten werden, aber der Betrieb kann sich zum Beispiel für eine digitale Variante entscheiden. Hersteller, die dahingehend Produktlösungen auf den Markt gebracht haben, gibt es bereits. HWK-Digitalisierungskoordinatorin und Beauftragte für Innovation und Technologie, Jasmin Kiefmann, ergänzte: "Eine solche digitale Option ist nachhaltig, effizient und macht dem Zettelchaos den Gar aus." Ihr Tipp: "Ein Vergleich von Produkten unterschiedlicher Anbieter macht durchaus Sinn, denn jeder Handwerksbetrieb ist individuell und benötigt gegebenenfalls eine eigene Systemlösung."
Durchblick im Dschungel der Zahlungsverkehrsmittel
Abschließend gab Referent Dr. Georg Wittmann vom Forschungsinstitut ibi research an der Universität Regensburg einen Überblick über neueste Zahlungsmodelle, die für den Handwerkskunden der Zukunft eine wichtige Rolle spielen könnten: "Noch ist Deutschland ein Bargeld-Land, aber verkauft man seine Produkte zum Beispiel ins Ausland, sollte man sich über neue Zahlungsweisen Gedanken machen, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben." Dabei müsse man nicht jeden Trend mitmachen, und dennoch: "Den Zahlungsverkehrsmarkt im Auge zu behalten, würde ich jedem Betriebsinhaber empfehlen", so Wittmann und nannte beispielhaft die Erfolgsgeschichte des Online-Zahlungsdienstleister PayPal. Auch Apple- oder Google-Pay seien auf dem Vormarsch. "Gerade jüngere Kunden möchten verstärkt mit dem Smartphone oder ihrer Smartwatch bezahlen. Das sind schließlich die Kunden von Morgen."
Aufgrund der aktuellen Lage hinsichtlich des Coronavirus bietet die Handwerkskammer die nächsten Termine der Veranstaltungsreihe zum Thema Kassenführung in Form von Online-Seminaren an. Weitere Informationen und Anmeldung: www.hwkno.de/online-seminare