Zollseminar Außenwirtschaft
weerasak-Fotolia.com

Innerhalb der EU gibt es im gemeinsamen Markt keine Zollschranken mehr.Export/Import/Zollabwicklung

Wenn Sie aus Ländern außerhalb der EU ("Drittstaaten") Waren einführen oder dorthin Waren ausführen, müssen Sie eine Einfuhr- oder Ausfuhrabwicklung durchführen. Wenn Sie eine Ware ausführen, fallen Zölle im Allgemeinen bei der Einfuhr im Bestimmungsland an.

Das Prinzip ist einfach, zunächst ist genau zu klären, um was für eine Ware es sich handelt: es ist die spezifische statistische Warennummer (Grundlage der Zolltarifnummer) herauszufinden.

Anhand dieser Nummer lässt sich klären, ob ein Zoll für diese Ware erhoben wird und wenn ja, wie hoch der Zollsatz ist. In der Ausfuhr- oder Einfuhranmeldung wird jetzt lediglich die Lieferung genau nach Ware, Wert, Gewicht etc. beschrieben und statistische Daten angegeben.

Umfassende Information zu allen Fragen der Zollabwicklung finden Sie auf den Internetseiten vom Zoll. Das ist der offizielle Auftritt der deutschen Zollverwaltung, er ist sehr übersichtlich und verständlich verfasst und immer auf aktuellstem Stand.

Für die Ausfuhr in manche Länder benötigen Sie ein Ursprungszeugnis "UZ", das bestätigt, dass die Ware in der EU zumindest wesentlich bearbeitet wurde. Dieses Ursprungszeugnis kann Ihnen Ihre Handwerkskammer ausstellen, dort erhalten Sie auch die einschlägigen Informationen.

Die EU hat mit verschiedenen Staaten sogenannte "Zollpräferenzabkommen" geschlossen, die eine Zollbegünstigung bis hin zur Zollbefreiung gewähren. Auch hierfür muss ein Ursprungsnachweis ausgefertigt werden, und zwar vom Zollamt. Es gelten spezielle Kriterien für den jeweiligen "Präferenzursprung" (gegliedert nach Warennummer und Bestimmungsland). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite vom Zoll unter Warenursprung und Präferenzen.

Die genauen Bedingungen für den Transport einer Ware zum ausländischen Kunden bzw. vom ausländischen Lieferanten sind standardisiert in den Incoterms; sie regeln zum Beispiel, wer das Transportrisiko trägt oder wer Fracht, Versicherung oder Zoll bezahlt. Der Vorteil der Incoterms ist, dass sie international einheitlich und eindeutig und festgelegt sind, also dem Verwender Sicherheit vor unterschiedlicher Auslegung bieten.

 Ansprechpartner

Katharina Wierer

Abteilungsleiterin

Tel. 0941 7965-217

Fax 0941 7965-281217

katharina.wierer--at--hwkno.de









Infos zur Beantragung von Ursprungszeugnissen:

 Ursprungszeugnis



Wierer Katharina_neu Foto Graggo

Katharina Wierer

Abteilungsleiterin

Ditthornstraße 10

93055 Regensburg

Tel. 0941 7965-217

Fax 0941 7965-281217

katharina.wierer--at--hwkno.de